Die Leistungspartner sind Unternehmen, die, in welcher Rechtsform immer, ihre jeweilige Kartenleistung eigenverantwortlich und rechtlich selbständig erbringen. Mit Erwerb der Gästekarte Premium, kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Gast und TVB zustande.
Der konkrete Einzel- bzw. Leistungsvertrag kommt durch Benützung der Gästekarte Premium bei den jeweiligen Zutrittssystemen aber jeweils nur mit dem Gast und demjenigen Leistungspartner zu Stande, dessen Anlagen und somit konkrete Kartenleistung der Gast gerade benützt.
Vertragsgrundlage für die Erbringung der Kartenleistung der Gästekarte Premium sind daher ausschließlich die Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners.
1.3.
Zur Leistungserbringung der jeweiligen Kartenleistung ist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner nach Maßgabe des im Rahmen der Inanspruchnahme zustande gekommenen Leistungsvertrages verpflichtet. Weder TVB noch die Unterkunftgeber sind Vertragspartner bezüglich der zu erbringenden Kartenleistung noch Vermittler oder Gehilfen der entsprechenden Leistungsverträge. Sie haben überdies nicht die Stellung eines Reiseveranstalters.
1.4.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der Leistungspartner die Nutzung der Gästekarte Premium (Rahmenvertrag).
2.1.
Die Gästekarte Premium ist für den Gast entgeltfrei erhältlich und wird von TVB herausgegeben und von seinem Unterkunftgeber gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen ausgegeben. Voraussetzung für den Erhalt der Gästekarte Premium ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten.
2.2.
Jeder Gast ist berechtigt, die Kartenleistung in Anspruch zu nehmen, und zwar nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistung. Eine Übersicht der Kartenleistung ist der Gästekartenbroschüre sowie auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html zu entnehmen.
2.3.
Die Kartenleistung der Gästekarte Premium kann nicht mit anderen Aktionen und Vergünstigungen kombiniert werden. Dem Gast steht es aber frei, die für ihn günstigere Aktion in Anspruch zu nehmen. Die Angebote der Leistungspartner sind grundsätzlich unverbindlich und gelten nur solange der Vorrat reicht. Der Gast hat keinen generellen Rechtsanspruch auf kostenlose oder ermäßigte Nutzung der Kartenleistung.
2.4.
Der rechtmäßige Inhaber einer Gästekarte Premium ist zudem berechtigt, die Kartenleistung der „Brandnertal, Bludenz, Klostertal Gästekarte“ zu nutzen. Eine Übersicht der Kartenleistung ist der Gästekartenbroschüre sowie auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html zu entnehmen.
3.1.
Die Gästekarte Premium ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Gästekarte Premium haben nur Gäste, die bei einem ausgewählten Unterkunftgeber in der Alpenregion Bludenz nächtigen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemeldet wurden.
3.2.
Die Ausstellung und Ausgabe der Gästekarte Premium an den Gast erfolgt – ausgenommen Verlust oder Diebstahl gemäß Ziffer 6.3 – durch den Unterkunftgeber. Zu diesem Zweck hat der Gast nachfolgende personenbezogene Daten bekanntzugeben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, An- und Abreisedatum.
4.1.
Die Gästekarte Premium ist nur vollständig ausgefüllt und nach erfolgter Meldung durch den Unterkunftgeber sowie in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Gästekarte Premium ist nicht übertragbar und darf nur von der Person, auf welche die Karte ausgestellt ist, benutzt werden.
4.2.
Die Inanspruchnahme der Kartenleistung der Gästekarte Premium gilt für die Sommersaison vom 01.05. – 31.10. (nachfolgend: Aktionszeitraum). Die Gästekarte Premium ist jeweils vom Anreisetag bis zum Abreisetag (nachfolgend: Aufenthaltszeitraum) des Gastes gültig. Nach der Abreise verliert die Gästekarte Premium automatisch ihre Gültigkeit und muss nicht vom Gast gekündigt werden.
4.3.
Abhängig von der Kartenleistung kann diese mehrmals innerhalb des Aufenthaltszeitraums genutzt werden. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mehrfachnutzung einer Leistung.
5.1.
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betriebs- und Öffnungszeiten bestimmter Leistungspartner saisonbedingt nicht mit dem gesamten Aktionszeitraum decken und daher möglicherweise nicht alle Kartenleistungen beansprucht werden können.
5.2.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Kartenleistung ist das unaufgeforderte Vorweisen der Gästekarte Premium. Eine Gästekarte Premium muss bei Nutzung der Leistung sowohl für teilnehmende Kinder als auch teilnehmende Erwachsene vorliegen. Auf Verlangen des Leistungspartners muss der Gast außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Kann oder will der Gast dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf der Leistungspartner die Kartenleistung verweigern.
5.3.
Der Gast ist verpflichtet, sich von den jeweiligen Nutzungs-, Beförderungs- und sonstigen Bedingungen und ggf. auch Sicherheitsvorkehrungen des Leistungspartners vor Inanspruchnahme der Kartenleistung Kenntnis zu verschaffen und die Anweisungen des Leistungspartners zu befolgen.
5.4.
Der Leistungspartner kann die Erbringung der Kartenleistung und den Abschluss von Leistungsverträgen mit dem Gast im Einzelfall verweigern, wenn objektive Gründe dem Vertragsabschluss oder der Leistungserbringung entgegenstehen.
Der Gast hat in diesen Fällen gegenüber dem Leistungspartner keine Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche.
5.5.
Die Gästekarte Premium enthält keinerlei Versicherungsleistungen.
6.1.
Die Weitergabe der Gästekarte Premium ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe der Gästekarte Premium haftet der Gast auch für die missbräuchliche Verwendung seiner Gästekarte Premium durch Dritte.
6.2.
Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch ist der Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Gästekarte Premium ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren. Bei nachweislichem Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch wird Anzeige erstattet.
6.3.
Diebstahl oder Verlust der Gästekarte Premium müssen umgehend dem Unterkunftgeber oder TVB gemeldet werden. Der Unterkunftgeber oder TVB können sodann eine neue Gästekarte Premium ausstellen. Die verlustig gegangene Gästekarte Premium wird bei Ausstellung einer neuen Karte gesperrt und verliert dadurch ihre Gültigkeit.
6.4.
Defekte Gästekarten Premium werden vom Unterkunftgeber ersetzt.
6.5.
Bei vorzeitiger Abreise wird die Gästekarte Premium für den verbleibenden Gültigkeitszeitraumes gesperrt.
7.1.
TVB leistet ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte Premium beim Leistungspartner auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.
7.2.
TVB leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte Premium nach diesen AGB während der Betriebszeiten in Anspruch genommen werden kann.
7.3.
TVB haftet gegenüber dem Gast aus dem Rahmenvertrag uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, immaterielle Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen TVB.
7.4.
Die Haftung des Leistungspartners aufgrund des mit dem Gast geschlossenen Leistungsvertrages bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem EKHG und SeilbahnG) sowie seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen. Eine allfällige Haftung, sei es aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen, für Vorfälle, die aus der Nutzung einer Kartenleistung herrühren (zB Beförderungsleistung eines Bergbahnbetreibers) hat ausschließlich jener Leistungspartner zu verantworten, in dessen Sphäre sich der Vorfall ereignet hat. Eine Haftung der übrigen Leistungspartner oder TVB oder des Unterkunftgebers besteht nicht.
Gastes nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Daher werden die Daten des Gastes nur für die Erbringung der Kartenleistung erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (https://www.vorarlberg-alpenregion.at/de/informationen-ueber-cookies-und-datenschutz.html).
9.1.
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
9.2.
Für allfällige Streitigkeiten aus der Verwendung und Ausstellung der Gästekarte Premium wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen, vereinbart.
9.3.
Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen TVB und dem Gast das für TVB sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart. Es ist TVB freigestellt, als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Wohnort des Gastes zu wählen.
9.4.
Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
Zuletzt geändert am 14. Mai 2020
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