Die Bergbahnen im Montafon und Brandnertal bieten im Winter dynamische Preise für Tages- und Mehrtageskarten an.
Klingt kompliziert? Ist es nicht. Wer früh bucht profitiert von günstigeren Preisen!
Tickets können bequem und einfach zu attraktiven Preisen von zu Hause aus im Webshop gebucht werden, lästige Anstehzeiten an den Kassen entfallen.
Damit möchten wir nicht nur unsere Servicequalität verbessern, sondern künftig unseren Gästen ein faires und familienfreundliches Preismodell anbieten.
Alle Tickets sind im Webshop buchbar!
Sie können Ihren Aufenthalt im Brandnertal oder Montafon unerwartet nicht antreten und möchten Ihre gebuchten Skitickets stornieren? Dann ist das Montafon Brandnertal Sorglos-Paket genau das richtige für Sie.
Folgende Storno-Gründe sind im Sorglos-Paket inkludiert:
- Erkrankung und/oder Verletzung einer/s Skiticket-Inhaber:in, die das Skifahren unmöglich macht
- Schwangerschaft und -komplikationen bei einer der Skiticket-Inhaber:innen
- Corona-Erkrankung einer/s der Skiticket-Inhaber:in
- Tod einer/s der Skiticket-Inhaber:in
- Bedeutender Sachschaden am Wohnsitz einer/s der Skiticket-Inhaber:in infolge Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes in Folge Kündigung einer/s der Skiticket-Inhaber:in
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Sorglos-Pakets:
Wenn Sie das Sorglos-Paket buchen und einer der oben genannten Storno-Gründe zutrifft, können Sie die gesamte Skiticket-Bestellung stornieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihre etwaigen anderen Bestellungen wie z.B. Ski-Verleih oder Übernachtungen nicht durch das Sorglos-Paket abgedeckt sind.
Nehmen Sie bitte unmittelbar nach Eintreten eines der o.a. Storno-Gründe Kontakt mit jener Bergbahn auf, bei der Sie Ihre Ticket/s gebucht haben. Halten Sie dafür einen Nachweis bereit (ärztlichem/behördlichem Attest, Polizeibericht, Bestätigung des ehem. Arbeitsgebers).
Ausschluss-Grund:
Das Sorglos-Paket kann nicht in Anspruch genommen werden wenn der Storno-Grund durch eine:n Skiticket-Inhaber:in vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ausgelöst wurde, und/oder durch erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamente.
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